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geschrieben von Carsten Tauber am 23. September 2010 in Kategorie: Allgemeines

Das Videoportal Youtube und die jüngere Konkurrenz Vimeo gehören zu den etablierten Onlineportalen zum Hochladen und Ansehen von Videos. Ob die beiden Portale allerdings tatsächlich in Konkurrenz zueinander stehen, ist weniger klar als das grundlegende Medienangebot der beiden Seiten. Die im Prinzip sehr ähnlichen Funktionen der Portale, ein Video hochladen, Kommentare und Bewertungen abgeben sowie ein Video in ein Blog oder eine Homepage einbetten, lassen in ihrer Gesamtheit beide Portale als recht ähnlich erscheinen. Doch gilt es, die relevanten Unterschiede zu erkennen.

Die erste Auffälligkeit betrifft das Design und den Aufbau der Webseiten. Das Videoportal Youtube begrüßt seine User mit dem Schriftzug der Seite, der sich als Marke bereits weltweit etabliert hat. Direkt neben den Schriftzug gesellt sich die Suchfunktionsleiste. Besonders auffällig ist allerdings eine andere Art der Begrüßung, die bereits einen Kernunterschied zum Videoportal Vimeo ausmacht. Auf der Begrüßungsseite ist etwa das erste Sechstel der Seite für Werbung und ein oftmals darin eingebundenes Werbevideo reserviert. Dieses Werbebanner begleitet somit stets die erste Sucheingabe. Das Design der restlichen Unterseiten ist durch blaue und schwarze Schrift auf weißem Hintergrund eher schlicht und funktional gehalten.

Das Design auf der Seite von Vimeo hingegen deutet eine farbigere und kreativere Umgebung an, womit auch der inhaltliche Anspruch des Videoportals getroffen wäre. Die Benutzerfreundlichkeit der Vimeo Webseite ist mit der von Youtube vergleichbar, wobei Youtube deutlich mit mehrsprachigen Seiteneinstellungen punkten kann, während Vimeo einzig auf Englisch abrufbar ist.

Anders als auf Youtube, sollen bei Vimeo nur Videos hochgeladen werden, an deren Produktion der Uploader im weitesten Sinne beteiligt war. Somit steht hier der künstlerische Anspruch im Vordergrund. Vimeo möchte sich hierdurch als Portal für Videokunst und Hobbyfilmer etablieren. Erwünscht sind Kurzfilme, Naturbeobachtungen, Computeranimationen und anspruchsvolle Independent-Musikvideos.

Das Thema Musikvideos ist für Youtube ein besonderes. Zum Leid der großen Musiklabel werden hier im großen Stil Musikvideos oder CD-Aufnahmen von Mayorproduzenten eingestellt, wodurch Youtube sich zwischenzeitlich auch als freizugängliche Musikbibliothek etabliert hatte. Da hierbei allerdings die Zahlungen von GEMA-Gebühren –also der Musiklizenzen– wegfielen, wurde das Videoportal dazu angehalten, jegliches Video, das gegen Urheberrecht und Aufführungsgenehmigungen verstößt, von der Plattform zu nehmen.

Diese Unterschiede haben dazu geführt, dass das Videoportal Vimeo nicht als direkte Konkurrenz zu Youtube zu verstehen ist. Qualitativ gibt es auf beiden Portalen Unterschiede, so dass hier ein generelles Urteil nicht angebracht ist. Eine unüberschaubare Menge an Videos mit teils unklaren Inhalten stehen somit dem künstlerisch und in Eigenproduktion erstellten Video gegenüber. Beide Portale erfüllen somit unterschiedliche Bedürfnisse und ergänzen sich mehr, als dass sie sich Konkurrenz machen.

Welches Videoportal bevorzugt Ihr und warum? Das englischsprachige, teilweise kostenpflichtige Vimeo, oder das nicht werbefreie und bekannte YouTube?


geschrieben von Carsten Tauber am 22. September 2010 in Kategorie: Allgemeines

Jede Website, die Produkte oder Dienstleistungen anbietet, bzw. generell kommerzielle Absichten verfolgt, muss ein Impressum führen. Somit sind auch private Homepages betroffen, welche beispielsweise über Werbebanner (teil) finanziert werden. Unter anderem muss im Impressum die E-Mail-Adresse des Homepagebetreibers genannt werden.

Ein Websitebetreiber hatte nun seinen E-Mail-Kontakt zwar mit einem “mailto” verlinkt, jedoch als Linktext nur “Ich freue mich auf E-Mails” angegeben, die E-Mail-Adresse wurde somit nicht im Klartext dargestellt. Ein Kontaktsuchender hätte also nun auf den Link klicken müssen und das Standardmailprogramm des Kontaktsuchenden hätte automatisch eine neue E-Mail mit korrekter E-Mail-Adresse geöffnet. (Die Variante über die Quelltextrecherche lassen wir mal außen vor)

Kürzlich musste sich das OLG Naumburg mit dieser Impressumsvariante auseinandersetzen und stellte fest: Diese einfache Aufforderung hält den Pflichtangaben im Impressum nicht stand!

Die Pflichtangaben müssen deutlich ohne weitere Klicks zu erkennen sein.

Als Merkhilfe: Ein Impressum muss auch ausgedruckt noch Sinn machen und alle Pflichtangaben korrekt darstellen.


geschrieben von Carsten Tauber am 21. September 2010 in Kategorie: Allgemeines

Kürzlich erhielten wir – offensichtlich neben einigen anderen Webhostern – folgende Information von einem, dem der Spaß an Webservern, bzw. Gameservern ordentlich vergangen sein dürfte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit vor einem Betrüger warnen, der bereits in mehreren Fällen versucht hat, mit meinen Daten bei verschiedenen Hostern Server zu mieten und dabei in betrügerischer Absicht meine Kontonummer und meine Adressdaten angibt. Es ist zu befürchten, das er es auch bei anderen Anbietern und vielleicht auch bei Ihnen probiert. (…)

Bitte nehmen Sie keine Aufträge an, die diesem Muster entsprechen!(…)

Der Identitätsdiebstahl ist für den Hilfesuchenden sicherlich nicht angenehm und mit viel Zusatzaufwand verbunden. Daher hoffen wir für ihn auf ein baldiges Ende dieser überaus ärgerlichen Angelegenheit. Wir danken für den Versand der Warnung, begrüßen die offene Kommunikation und unterstützen, soweit uns dies möglich sein wird.


geschrieben von Carsten Tauber am 20. September 2010 in Kategorie: Allgemeines

Kleiner Nachtrag zu der von uns am 15. September veröffentlichten Studie:

Die Sichtbarkeit deutscher Hochschulen im Internet

Im Rahmen der Studienunterlagen wurde natürlich auch die Datenerhebung und somit die Grundlage für die Studie auf der Seite 20 unter 4.4 erwähnt und veröffentlicht.

Aufgrund mehrfacher Anfragen steht die Tabelle nun aber auch direkt unter http://www.greatnet.de/studie/ zur Verfügung. Diese Tabelle stellt alle 365 untersuchten Hochschulen in einem Vergleich gegenüber.


geschrieben von Carsten Tauber am in Kategorie: Allgemeines

Der Data Becker Verlag veröffentlicht im aktuellen “Webselling” Magazin einen mehrseitigen Bericht zum Thema “Heimat für Webprojekte”. In diesem Artikel wurden die verschiedenen Hostingvarianten für unterschiedliche Anforderungsszenarien analysiert.

Wann sind klassische Webhostingpakete ausreichend, wann macht ein Vserver Sinn, ab welcher Größenordnung eigenen sich Root Server? Ist das Inhousehosting eine günstige Alternative, sollten generell alle Systeme selbst administriert werden, oder evtl. sogar managed Services beauftragt werden?

Fragen über Fragen, die der 8 Seiten umfassende Bericht für den Leser klärt. Auch wir wurden im Vorfeld der Redaktionsrecherche mit einigen Interviewfragen zu dem oben genannten Thema konsultiert, die veröffentlichten Interviewfragen stehen hier zur Verfügung – der Interviewauszug wurde uns freundlicherweise von Data Becker zur Verfügung gestellt.

Der vollständige Bericht in der aktuellen Webselling Ausgabe des Data Becker Verlages.




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